Düsseldorf, Juni 2019         Nr. 6
 
Sollen die Kinderrechte ins Grundgesetz?

Als Elternverband sehen wir uns verpflichtet, uns dazu zu äußern. Das Elternrecht auf Erziehung unserer Kinder ist absolut kostbar und darf nicht weiter geschwächt werden!
Eltern schützen und fördern ihre Kinder aus Liebe und Fürsorge, denn die Familie ist die natürliche Gemeinschaft, in der Kinder ihre festen Bindungen erfahren und wo sie sich zu mündigen Bürgern entwickeln. Kinderrechte im Grundgesetz entziehen der Familie das Vertrauen. Dazu sind kein Staat und keine Gesellschaft befugt.
Kinderrechte ins Grundgesetz – Fakten
Im Koalitionsvertrag der GroKo ist die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz vereinbart worden. Eine Kommission soll bis spätestens Ende 2019 einen entsprechenden Entwurf vorbereiten. Aber die Grünen und die Linke haben schon am 7. Juni 2019 ihre „Kinderrechte“-Entwürfe in den Bundestag eingebracht.

  • Kinder werden bereits in Art. 1 GG, geschützt, denn Kinder sind Menschen und es gibt keine Altersgrenze für die Grundrechte.
  • Eltern haben das natürliche Recht, ihre Kinder zu erziehen (Art 6 Abs. 2 GG). Wir Eltern dürfen bestimmen, wie wir die Kinder erziehen und welche Werte wir ihnen weitergeben. Dieses Naturrecht ist älter als der Staat. Kinderrechte im Grundgesetz brechen mit dieser Selbstverständlichkeit und ermöglichen eine komplett staatlich bestimmte Erziehung. Die Verantwortung der Eltern wird ausgehebelt und damit der Zusammenhalt der Familien weiter gefährdet.
  • Mit „Kinderrechten“ könnte eine staatliche Kita-Pflicht für Kleinkinder zwecks „frühkindlicher Bildung“ gesetzlich begründet werden, wie es bereits in Norwegen der Fall ist. Das Bild, dass der Staat der bessere „Erzieher“ sei, weil ausgebildete Kindergärtnerinnen oder Betreuer professioneller seien als die Eltern, verkennt den stärkenden Wert von Erziehung in der Familie!
 
 
Einladung der dgkjf zum

Symposium in München, 12. Juli 2019

„Was ist los in Deutschlands Kinderkrippen?“  
Worauf Eltern und Erzieher achten
und was sie tun können.
  
Ein Politikum, das in seltener Eintracht totgeschwiegen wird, wird auf den Tisch gebracht. Es reicht von der nachhaltigen Schädigung des Kindes in unqualifizierten Krippen bis zum derzeit unlösbaren Konflikt zwischen Selbstverwirklichung und Elternschaft. Während Ministerin Giffey sich mit ihrem Gute-Kita-Gesetz feiern lässt, erleiden unzählige Kinder Stressschäden, die die Entwicklung des Gehirns bremsen. Während Politiker aller Parteien den Neubau tausender Kinderkrippen bejubeln, ist der Arbeitstag der viel zu wenigen Erzieherinnen so strapaziös, dass sie den Kindern gegenüber kein gutes Gewissen mehr haben können. Während die Wirtschaft Frauen mit Prämien nach vier bis sechs Monaten an den Arbeitsplatz zurücklockt, erfahren immer weniger Kinder eine sichere Bindung zu ihren Eltern. Während Krippen bis 22 oder gar 24 Uhr geöffnet haben, damit die Eltern sich stressfrei vom Arbeitstag erholen können, werden Kinder bei wechselndem Personal aufbewahrt, das das Kind noch nie gesehen hat.
 
Angefangen von der Säuglingsforschung über die Bindungsforschung und die Stressforschung bis zur wissenschaftlichen Entwicklungspsychologie gibt es zahlreiche Maximen des Umgangs mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren (U3-Kinder). Sie werden einfach beiseite geschoben. Denn sie würden das allgemeine gesellschaftliche Bestreben um eine Lebensoptimierung jenseits von Familie und Kindern stören.

Beides geht nun mal nicht!? Wir wollen uns damit nicht abfinden, sondern nach Lösungen suchen. Kommen Sie, diskutieren Sie mit und helfen Sie dazu beizutragen, dass die kommende Generation die ihr zustehenden Lebenschancen haben kann.

Das Programm finden Sie hier: Programm oder ausführlich in angehängter PDF.

Veranstalter: dgkjf deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und familientherapie e.V. info@dgkjf.de
 
   
 

Veranstaltung in Köln
Schraim nach Gehöa – abgeschafft?
Wege und Irrwege im Rechtschreibunterricht

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie der Universität Bonn, Institut für Psychologie, wurden von Tobias Kuhl, Doktorand zum Thema, vorgestellt. Er beschrieb, wie bedeutsam Rechtschreibung für das schulische und berufliche Fortkommen und auch für das Selbstbewusstsein junger Menschen ist, da man sich das heutige, auch digitale Leben nur mit Kenntnis der Schrift und der Fähigkeit zu verständlicher schriftlicher Kommunikation erschließen kann. Die Studie habe Vorbedingungen zu guter Literalität untersucht, auch das Sprachbewusstsein der Kinder noch vor Schuleintritt. Auf diesen unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder wurde eine Längsschnittuntersuchung über mehrere Jahre aufgebaut, in der dieselben Kinder fünfmal mit der Hamburger Schreibprobe getestet wurden.
 
 
© Gilla Frank
Vortragsveranstaltung zur Rechtschreibung am 28.05.2019 in Köln von Eltern für eine gute Schule, Landeselternschaft der Gymnasien NRW e.V., Elternverein NRW e.V. und wertevoll wachsen e.V.
 
Dabei wurden die konkreten Ergebnisse der unterschiedlichen Schreiblernmethoden detailliert untersucht. Die grafischen Darstellungen der Ergebnisse zeigten eine überzeugend eindeutige Überlegenheit einer systematischen, regelorientierten und von der Lehrkraft angeleiteten Fibelarbeit gegenüber allen offenen „schülerzentrierten“ Methoden. Die Fehlerquoten in Rechtschreibung differieren zwischen den Methoden fast um das Siebenfache (27,3% zu 4,1%). Natürlich gibt es, je nach Qualität der Zugangsvoraussetzungen, der geistigen Aufnahmefähigkeit des Kindes und der Qualifizierung und Zugewandtheit der Lehrkraft, bei jeder Methode Schüler, die gute Lernergebnisse erreichen, deren Anzahl jedoch ebenfalls signifikant auseinandergeht. Ebenso überraschend ist der klare Befund, dass in der Motivation der Kinder keine von der Methode abhängigen Unterschiede nachzuweisen sind, wo die angeblich viel höhere Motivation ja häufig als Grund für Verwendung der „freien“ Methoden angeführt wird.

Prof. Dr. Una Röhr-Sendlmeier betonte, dass die Studie ohne Drittmittel finanziert und daher in Fragestellung und Zielsetzung völlig unabhängig sei. Die Forscher wollten herausfinden, ob zwischen den Wirkungen der verschiedenen Methoden signifikante Unterschiede nachgewiesen werden können. Das Ergebnis sei so überraschend eindeutig, dass man vor allem aus Rücksicht auf benachteiligte Kinder – sei es durch nichtdeutsche Muttersprache, durch Bildungsferne oder Desinteresse – zu einer modernen Fibelmethode raten muss, die mit viel höherer Sicherheit auch diesen den fundamentalen Zugang zu Bildung, nämlich die Lese- und Rechtschreibkompetenz, vermittelt. Für das Lernen sei es unerlässlich, einen systematischen Aufbau von Erlerntem zu verfolgen und Regeln zu lehren und zu erklären, da das Deutsche keine reine Lautsprache sei.
Beispiele: für den Laut k gibt es besonders viele Schreibweisen wie in Chor, wachsen, Akku, Hecke, Quadrat, Qatar; das r als Ablaut ist beim Sprechen oft nicht als solches wahrzunehmen wie in Tor, Meter, klar; ein langes i wird uneinheitlich geschrieben wie in Fibel, fliegen, ihr-ihm-ihnen; Schreibweisen wie Wald-Wälder/Geld-Gelder (a/ä/e; d/t) oder die Unterscheidung der Umlaute wie in heute/Häute/Loipe können nur anhand von Regeln abgeleitet werden.

Bei den „modernen“ Methoden seien offenbar Absatzinteressen im Spiel, da die Materialien „bearbeitet“ werden und man sie daher für jedes Kind neu anschaffen müsse. Eine gute Fibel kann von mehreren Kindern benutzt werden. Offensichtlich wurden deshalb vorhandene Forschungsergebnisse zurückgehalten.

Die Debatte über die Methoden werde leider oft sehr unsachlich geführt, fuhr Röhr-Sendlmeier fort. Es sei abwegig, nur lernstarke Kinder zu korrigieren, die anderen aber in ihrem Irrtum verharren zu lassen, weil man ihnen Entmutigung ersparen wolle, denn die sei später umso dramatischer. Die Hattie-Studie „Visible Learning“, eine Meta-Untersuchung der Ergebnisse vieler vorangegangener Studien über das Lernen, habe außerdem eindeutig ergeben, dass die Lehrperson zentrale Bedeutung in diesem Prozess habe und sich daraus nicht verabschieden dürfe, also mehr als ein „Coach“ sein müsse.
 
 
 
© Gilla Frank
In der anschließenden lebhaften Podiumsdiskussion beschrieb Andrea Heck, Elternverein Nordrhein-Westfalen, die Sorgen der Eltern, die aus Verunsicherung angesichts der öffentlichen Debatte beim Elternverein Rat suchen. Reinhild Felten, Eltern für eine gute Schule, berichtete über ihre Erfahrungen als Grundschullehrerin, die die Ergebnisse der Studie durchweg bestätigen.
 
 
Auf Fragen aus dem Publikum gab es noch wertvolle Ratschläge: Mit der Auskunft, man verwende einen „Methoden-Mix“, sollten Eltern sich nicht zufriedengeben, sondern nach Details fragen und konstruktive Gesprächsansätze mit der Lehrkraft und der Schulleitung suchen. Auch Fibeln, die nicht systematisch aufgebaut sind, soll man ablehnen; zu empfehlen sind z.B. „Bausteine“, „Lollipop“ oder „Pusteblume“.

Späteres „Umlernen“, so berichteten Lehrkräfte von Realschule und Gymnasium aus dem Publikum, sei problematisch. In weiterführenden Schulen sind inzwischen Rechtschreibkurse in der 5. und 6. Klasse üblich und auch in der Regel recht erfolgreich, aber in Stress-Situationen wie Klausuren und Prüfungen breche das erste fehlerhafte Schreibmuster wieder durch.

Fazit: Eine sehr wertvolle Veranstaltung, die deutlich macht, dass die bessere Wirksamkeit neuer Methoden immer nachgewiesen sein muss, ehe diese flächendeckend verwendet werden!

Die Studie ist zu finden hier: Studie
 
Pressemitteilung von den „Eltern für eine gute Schule“ hier: Pressemitteilung 
 
 
 
Wie sieht es aus mit dem Halbtag des G9-Gymnasiums?  

© Gymnasium luechow.de
Die Rückkehr zu G9 muss in einer Änderung der APO-S I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I) im Detail festgelegt werden. Dazu wurde vom Schulministerium ein Entwurf erarbeitet, der am 21.05.19 im Rahmen einer Anhörung im Schulausschuss des Landtags diskutiert wurde.
Nachzulesen unter folgendem Link auf der Homepage des Landtags: Hier geht's zum Link!
 
Uns erscheint wichtig, dass auch Schüler und Eltern den Inhalt des aktuellen Änderungsentwurfs kennen. Er ist komplizierter, als es zunächst erscheint. So ist z.B. nur unter Anwendung einer Fußnote (durch individuellen Schulkonferenzbeschluss) ein echter Halbtag (wie lt. Umfrage von vielen gewünscht) zu realisieren. Die versprochene "Freiheit" wird vermutlich die Ausnahme bleiben.
Um diese Sachzusammenhänge darzustellen, wurde von Mitgliedern der Initiative G9-jetzt-NRW folgender Erklärtext erarbeitet:
 
"Echter Halbtag an den Gymnasien nur durch eine Pseudohintertür!“
 
Die aktuelle Stundentafel für das „neue G9“ an den Gymnasien in NRW sieht 57 Jahreswochenstunden in den Klassen 5 und 6 vor und 123 JWS in den Klassen 7-10. Das heißt: Die Kinder hätten 28 Stunden Unterricht pro Woche in Klasse 5 und in Klasse 6 dann 29 Stunden (zusammen ergibt das rechnerisch 28+29=57 Jahreswochenstunden).
 
Weil die Stundentafel vorsieht, dass die Schüler im Schnitt aber 30 Unterrichtsstunden pro Woche von Klasse 5 bis 10 haben müssen, führt dies dazu, dass in den Klassen 7-10 jeweils mehr als 30 Unterrichtsstunden pro Woche erteilt werden müssten, also wieder Nachmittagsunterricht veranschlagt werden müsste, so wie jetzt unter G8. Deshalb sieht die Stundentafel dort auch 123 Jahreswochenstunden vor, z.B. 30 Unterrichtsstunden pro Woche in Klasse 7, danach dann 31 Stunden pro Woche, (30 +31+31+31=123) oder 30 Unterrichtsstunden pro Woche in Klasse 7 und 8, 31 Unterrichtsstunden pro Woche in Klasse 9 und 32 in Klasse 10 (30+30+31+32=123). Viel einfacher wäre es aber, jeweils 30 Unterrichtsstunden in Klasse 5 und 6 bis 7-10 zu erteilen (rechnerisch also 30+30=60 plus 30+30+30+30=120 Jahreswochenstunden). Das ist übrigens problemlos möglich und wäre die einzige Möglichkeit, den Koalitionsvertrag nicht zu brechen, der nämlich die Möglichkeit zum echten Halbtag zusichert.
 
Hinzu kommen die acht zusätzlichen JWS als Ergänzungsstunden, die die Gymnasien nur durch Konferenzbeschluss abschaffen können. Jetzt mit G8 machen nämlich alle Schulen verpflichtend Ergänzungsstunden. Werden sie unter G9 beibehalten, können sie nur in den Nachmittag gelegt werden, was wiederum den im Koalitionsvertrag zugesicherten möglichen Halbtag unmöglich machen würde.
 
Für die Schüler, die ab der 9. Klasse eine dritte Fremdsprache wählen, gibt es in der neunten und zehnten Klasse zudem sowieso jeweils eine zusätzliche Pflichtstunde, sodass diese auf gut und gern 34 Unterrichtsstunden pro Woche kommen (plus 2 bis 3 Zwangsmittagspausen dann also Verbleibezeit in der Schule von 36 bis 37 Stunden).
 
Somit entstehen Stundenpläne, die wie im G8 zu sehr viel Nachmittagsunterricht führen.
 
Nun ist aber – wie oben bereits gesagt – im NRW-Koalitionsvertrag die Möglichkeit zum Halbtag in der gymnasialen Bildung zugesagt worden.
 
Unter der nun noch einmal neu veröffentlichten oben genannten Stundentafel steht eine neue kleine Fußnote, die besagt, dass die jeweilige Schulkonferenz beschließen kann, einige der Unterrichtsstunden aus den Klassen 7 bis 10 in die Klassen 5 und 6 vorzuziehen, sodass eine nahezu gleichmäßige Verteilung erfolgen würde, nämlich 29 Unterrichtsstunden pro Woche in Klasse 5, jeweils 30 Unterrichtsstunden pro Woche in Klasse 6 bis 9 und 31 Unterrichtsstunden pro Woche in Klasse 10. Frau Schulministerin Gebauer hat kürzlich zugesichert, dass die Schüler, die einmal pro Woche 7 Unterrichtsstunden haben (was ja bei 31 Unterrichtsstunden der Fall ist), auf die Mittagspause verzichten dürften. Also stellt die Abstimmungsmöglichkeit der Schulkonferenzen, die in der winzigen Fußnote unter der neuesten Stundentafel steht, die einzige Möglichkeit dar, den Halbtag möglich zu machen, also den Koalitionsvertrag zu erfüllen!
 
ABER:
 
1. Die oben genannte Fußnote unter der Stundentafel ist so klein, dass sie sehr leicht überlesen wird.
 
2. Die Vertreter der Schulkonferenz und alle, für die sie sprechen (alle Eltern, alle Lehrer, alle Schüler einer Schule) sind eventuell über die Konsequenzen der ungleichen Verteilung der JWS nicht genügend oder gar nicht informiert, und auch nicht über die Chancen, die ein echter Halbtag bieten kann.
 
3. Eine Befragung ALLER betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer, obwohl im Zeitalter der Digitalisierung mit minimalsten Mitteln möglich, erfolgt eher nicht. Begründung: zu viel Aufwand!
 
Insofern kann man die in der Fußnote beschriebene Regelung, den Halbtag zu ermöglichen, nur als eine Pseudohintertür bezeichnen.
 
Damit diese Regelung überhaupt in demokratischer Hinsicht umgesetzt werden kann, ist es unabdingbar, dass das Schulministerium selbst die Gremien an den Schulen umfassend über die verschiedenen Formen der Verteilung der JWS und die jeweiligen Auswirkungen informiert, ebenso wie über die Sachlage der acht zusätzlichen Ergänzungsstunden, die dann ja, anders als jetzt, freiwillig sind.
 
Zusammenfassung: Es ist wichtig, dass diese Informationen an alle Eltern, Schüler und Lehrer an der Basis weitergegeben werden und dies am besten schriftlich oder in Vorträgen. Anschließend müssen die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert werden mit nachfolgender Abstimmung.
 
Da dieser Weg bezüglich der Verteilung der JWS durch den Umweg über die Schulkonferenzen erschwert ist und die Zusage des Koalitionsvertrags zum Halbtag nur durch eine Pseudohintertür ermöglicht, wäre es eine einfache und von der Politik auch ehrlichere Lösung, die 180 JWS gleich von vornherein gleichmäßig auf die 6 Schuljahre zu verteilen.
 
Dann würde der Wunsch sehr vieler Eltern, Schüler und Lehrer auf einfache Weise erfüllt werden.“
 
Manuela Lindkamp, Almuth Keller, Initiative G9-jetzt-NRW 
 
 
 
Islamunterricht in NRW
 
Der Elternverein hat eine Stellungnahme abgegeben in Rahmen der Verbändebefragung über die Festlegung des Islamunterrichts als ordentliches Fach in den Schulen in NRW.
 

© Rheinische Post
 
Stellungnahme des Elternvereins NRW e.V. zum Gesetz zum islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (14. Schulrechtsänderungsgesetz):
 
„Der Elternverein NRW e.V. ist mit dem Gesetzentwurf der CDU und der FDP nur teilweise einverstanden. Den Gesetzentwurf der SPD halten wir nicht für zielführend, denn das Problem auf das kommende Jahr zu verlagern, löst nichts an der grundsätzlichen Problematik.
 
Allgemeine Bemerkungen
 
Das Schulgesetz regelt im §31 die Erteilung des Religionsunterrichts. Notwendig dafür ist, dass Lehre und Grundsätze der Kirche oder Religionsgemeinschaft beachtet werden (§31 SchulG).
Da der Islam nicht als eine Kirche zu verstehen ist, sondern als ein Oberbegriff für viele verschiedene, im Laufe der Geschichte entstandene Gruppierungen, die sich hinsichtlich ihrer religiösen und auch politischen Lehren unterscheiden, ist es zwingend notwendig, diese Abweichungen für den Unterricht in den Schulen zu minimieren. Eine konsensfähige Lehre ist zu entwickeln, die trotz der theologisch unterschiedlichen Auffassungen innerhalb des Islams das Fundament für einen Unterricht in der Schule bildet.
 
Wir begrüßen den Vorschlag von CDU und FDP, den Kreis der muslimischen Berater um Vertreter zu erweitern, die zumindest die größeren der verschiedenen Ausrichtungen des Islam repräsentieren. Die Öffnung der Zahl der Mitglieder halten wir für richtig.
 
Wir schlagen vor, für die Beratung die Form des Beirates beizubehalten. Mit Rücksicht auf das Auslaufen der geltenden Vorschrift und die Notwendigkeit, rasch und mit verkürztem Anhörungsverfahren eine neue Regelung zu treffen, sollte man sich auf das Wesentliche beschränken. Wesentlich ist sicher die Beteiligung weiterer größerer islamischer Verbände. 
 
Das Ergebnis der Arbeit dieses Beirates soll nicht nur konsensfähig zwischen den Vertretern islamischer Religionsgemeinschaften sein, es soll sich auch unbedingt im Rahmen für die Einhaltung von Menschenrechten, Gleichberechtigung der Geschlechter und Religionsfreiheit halten, den unser Grundgesetz vorschreibt und schützt. Das ist von unabdingbarer Bedeutung, gerade weil der Islam die Trennung von Staat und Religion nicht kennt.
 
Die obengenannten Grundsätze sind nicht nur fundamental für die Lehrpläne des Islamunterrichts, sondern auch für die Lehrbücher. Und sie gelten für die Lehrkräfte, die eine Vorbildfunktion in der Erziehung von Kindern zu mündigen Staatsbürgern haben. Eine Voraussetzung dafür, dass der Islamunterricht als ordentliches Fach in den Schulen gelehrt wird, ist, dass er den Rechtsstaat akzeptiert und fördert und dass ein humanistisches Menschenbild gefördert wird.
 

Elternverein NRW e.V
Düsseldorf 21. Mai 2019
 
 
Dauerbrenner gute Sexualerziehung – Empfehlenswertes Material
 
Die 88-seitige Jugendbroschüre „Be a star of love & life“ für 14- bis 18-jährige Mädchen und Jungen gibt klare Antworten auf die Fragen junger Leute zur Thematik Freundschaft, Liebe, Sexualität und zeigt den Weg zu einem glückenden Leben auf. Neu überarbeitet und im Vergleich zu „sex und sieben“ ohne religiöse Hintergründe eignet sich die von TeenSTAR herausgegebene Broschüre für den Einsatz in Schulen – genauso wie für Jugendgruppen und einzelne Jugendliche. Jugendbroschüre  
 
Das Kursbuch für 9- bis 12-jährige Mädchen bzw. Jungen „Ich und mein Körper. Meine Entwicklung verstehen – stark werden für die Jugendzeit“ ist ein Familienbuch. Es erleichtert Eltern, mit ihren Kindern über ihre Fragen ins Gespräch zu kommen. Es ist auch ein persönliches Buch für die Kinder selber und kann über viele Jahre wertvoller Begleiter sein. Da es die zugrunde liegenden Sinnzusammenhänge veranschaulicht, kann es Lehrkräften in der 4. Klasse zur Vorbereitung ihres Sexualkunde-Unterrichts dienen. Es hat sich inzwischen hervorragend als Arbeitsbuch für den Schulunterricht bewährt. Kursbuch
 
 
BITTE VORMERKEN!
 
Am 30.10.19 findet in Düsseldorf abends ein Vortrag mit Diskussion zum Thema „Gewalt in der Schule -Wege zur Prävention-“ statt. Jörg Conrad Unkrig, Leitender Kriminaldirektor und Referatsleiter des Ministeriums des Innern NRW, stellt verschiedene Facetten des Themas vor, und anschließend stehen er und einige Fachleute und Beteiligte für eine Podiumsdiskussion zur Verfügung. Weitere Informationen folgen.
 
 
 
Seit 45 Jahren ehrenamtliches Engagement in der bildungspolitischen Landschaft unseres Landes.
Von Eltern für Eltern.
 
Angaben gemäß §5 TMG und verantwortlich für den Inhalt nach §55 Abs. 2 RStV: 

Andrea Heck - Landesvorsitzende - 

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