Hier finden Sie immer eine der meist gestellten Fragen, die Didi Neidhart in der Beratungsstelle in Salzburg beantwortet hat.
Auch wenn viele MusikerInnen (auch dank mica - music austria) einigermaßen gut über die Fördermöglichkeiten in Österreich informiert sind, gibt es immer wieder Unklarheiten darüber, wie und wo angesucht werden soll. Daher soll es im Folgenden nicht um Förderstellen im Allgemeinen gehen (dazu gibt es weiter unten einen Link), sondern um jene Fragen, die immer wieder auftauchen.
Im Bundesland Salzburg fördern sowohl Stadt, Land wie auch Gemeinden Kunst- und Kulturprojekte. In der Stadt Salzburg gibt es bei Pop- und Rock-Produktionen jedoch eine Einschränkung: Da die jährlich erscheinenden „Xtra-Ordinary“-Sampler des Salzburger Rockhouse von der Stadt subventioniert werden, ist diese Sparte durch die Stadt quasi abgedeckt. Jedoch schadet es nicht, es trotzdem zu versuchen. Was immer wieder vergessen wird, sind die jeweiligen Gemeinden. Gerade in einem Bundesland, wo ein Großteil des Musikschaffens nicht in der Landeshauptstadt stattfindet, ist diese Fördermöglichkeit wichtig.
Dabei geht es nicht um große Summen, wohl aber um Zuschüsse zu einzelnen Projekten, damit diese überhaupt stattfinden können. Zuständig dafür sind die Kulturverantwortlichen im jeweiligen Gemeinderat.
Auch hier gilt: einfach versuchen!
Weitere Anlaufstellen sind: der SKE-Fonds der Austro Mechana (dazu ist eine Austro-Mechana-Mitgliedschaft nötig), der Österreichische Musikfonds (der sich nicht als reine Kunst- und Kulturförderung wie der SKE-Fonds, sondern als Wirtschaftsförderung mit dementsprechender Komplexität versteht) und das Bundeskanzleramt (Sektion Kunst und Kultur).
Beim SKE-Fonds der Austro Mechana (bei dem die meisten Musikschaffenden bereits einmal angesucht haben) und beim Österreichischen Musikfonds ist es enorm wichtig, vor dem Abschluss der jeweiligen Produktionen anzusuchen, und nicht erst danach. Selbst bei MusikerInnen, deren bisherige Projekte immer gefördert wurden, kann man eine neuerliche SKE-Förderung nicht automatisch voraussetzen. Leider kommt es immer wieder vor, dass bereits abgeschlossene CD-Produktionen erst nachträglich eingereicht werden und die daran Beteiligten dann auf ihren Ausgaben sitzen bleiben.
Auch beim Bundeskanzleramt ist auf ein rechtzeitiges Einreichen zu achten, die jeweiligen Termine für die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten sind auf der Website des Bundeskanzleramts abrufbar. Das lohnt sich vor allem bei Projekten, die innovative, genreüberschreitende und multimediale Ansätze haben. Angesichts interdisziplinär ausgerichteter Ausbildungs- und Produktionsstätten wie der FH Puch-Urstein, der Schmiede Hallein und der Universität Mozarteum kann es daher nie schaden, entsprechende Projekte auch beim Bundeskanzleramt einzureichen.
Selbstverständlich gehören zu all dem auch diverse Stipendien und Projekte wie Podium und der Elektronikland-Preis, die im Zweijahresrhythmus ausgetragen werden.
Zusammengefasst: Man sollte die entsprechenden Förderansuchen immer vor einer Produktion stellen (mica - music austria berät hier auch gerne), und nicht erst danach. Des Weiteren gibt es in allen Gemeinden PolitikerInnen, die für Kulturförderungen (zu denen auch CD-Produktionen zählen) zuständig sind.
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