Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens - insolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr 2015 auf rund 17,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 hatten sie bei rund 25,2 Milliarden Euro gelegen.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2015 mit 80.347 Fällen um 6,9 Prozent niedriger als im Jahr 2014. Damit wurden zum fünften Mal in Folge weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahr.
Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 20.586 Fällen um 0,6 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 2.969 Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 658 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2015 auf 127.683 Fälle (– 5,3 Prozent gegenüber 2014).