Ergonomie News Nr. 33/2020 | 3. April

 
 
Die neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten ist da
 
Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert
 
Das vollständig überarbeitete und aktualisierte Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“, ist am 1. April in Kraft getreten und ersetzt die alte UVV Bauarbeiten. Die neue Regelung formuliert klarer, übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau.
 
Die UVV Bauarbeiten, auch als DGUV Vorschrift 38 bezeichnet, hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuches überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche wie etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen, dem Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neuen Projektbeteiligten und Infrastrukturen – aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.
 
Standsichere Arbeitsplätze und tragfähige Verkehrswege am Bau müssen
gegen Absturz oder herabfallende Gegenstände gesichert werden. Foto: BG Bau
 
 
Die neue UVV Bauarbeiten wurde unter dem Titel „Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38“ veröffentlicht. DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften im Sinne des Paragrafen 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Neben den Festlegungen in der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ ist auch das staatliche Arbeitsschutzrecht einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Unternehmer und Versicherte. Daneben gilt dies aber künftig auch für andere Personengruppen, zum Beispiel für Solo-Selbstständige (insbesondere Unternehmer ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 BaustellV) und Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen und sich dabei durch Bauhelfer unterstützen lassen.
 
Das grundlegende Regelwerk ist in einem intensiven Prozess unter Beteiligung von Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstanden. „Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe – und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG Bau.
 
Die neue UVV Bauarbeiten wurde erheblich gestrafft und auf nur 13 Paragrafen, beziehungsweise Kernbereiche, reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.
 
Die vollständige DGUV Vorschrift 38 steht auf der Webseite der BG Bau als PDF bereit: www.bgbau.de/38.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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