Neue MWST-Regel für Ankauf Neufahrzeuge in NL und D
Es gibt in der EU ein sogenanntes MWST-Abkommen zwischen den Mitgliedsstaaten. Man zahlt beim Kauf der Ware die im Land des Kaufes gültigen MWST-Prozentsatz. Das gilt nicht (mehr) für Neufahrzeuge (oder Boote, oder Flugzeuge).
Als Rainer Hagen im Frühjahr seine neue Jialing JH600B bei MOTORWERK in Venlo (NL) gekauft hatte und die Zulassung nach der peinlosen TÜV-Prüfung in Krefeld ohne weiters erfolgt war, bekam Rainer vom Finanzamt ein Schreiben. Ob er dann die noch fällige MWST-Summe zu 19% des Nettowertes zahlen möchte.... Nö, möchte er natürlich nicht. Er hat doch seine 21% MWST-Summe schon beim Ankauf in Die Niederlande bezahlt!
Dann began ein ziemliches hin-und-her. Das Finanzamt in NL war zuerst noch der Meinung dass Herr Hagen tatsächlich die MWST-Summe in NL bezahlt hat und damit war es gut. Dennoch beharrte das Deutsche Finanzamt auf seine Position.
Letztendlich stellte sich heraus, dass diese neue Regelung wohl Zeit kostet in der Durchführung und die Kommunikation. Das Deutsche Finanzamt hat recht und das Niederländische Finanzamt musste es dann auch anerkennen.
Die neue EU-weite Regelung besagt in Kurzform: "Ein gekauftes Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder mit max. 6.000 Km auf die Uhr muss zu den MWST-Prozentsatz im Land der Benutzung versteuert werden. Die Firma die dieses Fahrzeug vekauft an eine Privatperson und nicht im Land der Benutzung ansässig ist, muss eine Rechnung ohne MWST ausstellen.
Für Kunden von MOTORWERK aus Deutschland ist diese Regelung zwar etwas aufwändiger, aber man zahlt nur 19% MWST und nicht mehr die 21% die in NL zahlbar sind. Das umgekehrte Beispiel gilt natürlich auch. |