Ergonomie News Nr. 7/2021 | 25. Januar

 
 
Verschärfte Maskenpflicht: Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr aus
 
Wichtige Nutzungsregeln für die richtige Handhabung von FFP2-Masken
 
Ab heute gilt bundesweit eine verschärfte Maskenpflicht: beim Einkaufen, im öffentlichen Personennahverkehr und am Arbeitsplatz und an Einsatzorten, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu Kolleginnen oder Kollegen nicht eingehalten werden kann, müssen nun sogenannte FFP2-Masken getragen werden.
 
Partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse FFP2 schützen die Träger; sie fallen deshalb in die Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstungen. Damit unterscheiden sie sich von Mund-Nase-Bedeckungen und medizinischem Gesichtsschutz (OP-Masken). Diese dienen vor allem dem Schutz der Mitmenschen. FFP2-Masken kommen schon lange am Arbeitsplatz zum Einsatz, wenn dort mit gefährlichen Stäuben und Aerosolen zu rechnen ist.
 
Die Maske sollte auf- und abgesetzt werden, ohne dabei die Innenseite
oder den Dichtrand zu berühren.
 
Für FFP2-Masken gelten nicht nur strenge Zulassungsanforderungen, sondern auch besondere Nutzungsregeln zur richtigen Handhabung. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat deshalb einige Hinweise zur richtigen Benutzung dieser Masken zusammengestellt.
 
Gebrauchsanleitung befolgen
 
Reguläre, nach EN 149 geprüfte FFP2-Masken dürfen nur mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache verkauft werden. Diese beschreibt genau, wie die Maske anzulegen ist. Die Gebrauchsanleitung, die der kleinsten handelsüblichen Packung beiliegen muss, sollte beim Kauf der Maske also unbedingt nachgefragt und vor der ersten Verwendung sorgfältig gelesen werden. Nur so wird eine optimale Schutzwirkung der Maske erreicht.
 
Rasieren
 
Was viele nicht wissen: Häufig ist nicht das Filtermaterial das Problem, sondern der Dichtsitz. Damit eine Maske wirkt, muss sie eng am Gesicht anliegen. „Bärte oder Vernarbungen im Bereich der Maskendichtlinie beeinträchtigen daher die Schutzwirkung von FFP2-Masken“, erklärt IFA-Experte Dr. Peter Paszkiewicz.
 
Dichtsitz prüfen
 
„Beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden", so Paszkiewicz. "Wenn man dagegen einen Luftstrom am Gesicht spürt, sitzt die Maske nicht gut."
 
Auf Hygiene achten
 
Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind wiederverwendbar. Wie lange und wie oft das möglich ist, bestimmt vor allem der Umgang mit der Maske. Dabei ist auf größtmögliche Hygiene zu achten. Paszkiewicz: "Setzen Sie die Maske auf und ab, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren und bewahren Sie sie nach dem Einsatz gut belüftet auf. Dann ist eine wiederholte kurzzeitige Benutzung für mehrere Tage möglich."
 
Wenn nötig, ärztlichen Rat einholen
 
Meistens werden FFP2-Masken nur für die Fahrt mit dem Bus oder der Bahn oder den Einkauf im Supermarkt aufgesetzt. „Für die meisten Menschen dürfte die damit verbundene Belastung unkritisch sein", schätzt Paszkiewicz. „Wer aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen unsicher ist, dem empfehlen wir die Rücksprache mit dem Hausarzt."
 
Von den vielerorts kursierenden Tipps zur Aufbereitung von Masken für eine Wiederverwendung rät der IFA-Fachmann ab. Es sei nicht auszuschließen, dass solche Behandlungen die Filterleistung erheblich beeinträchtigen oder ganz zunichtemachen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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