Flash News Nr. 08/2015 vom 6. Februar 2015

 
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  Hautkrebs durch Sonnenstrahlung kann eine Berufskrankheit sein
     

Berufskrankheiten-Liste um vier Krankheitsbilder ergänzt.

 
Zum 1. Januar 2015 ist die Berufskrankheiten-Liste um vier Krankheitsbilder ergänzt worden. Als Berufskrankheiten werden Erkrankungen bezeichnet, die durch Tätigkeiten in bestimmten Gefährdungsbereichen oder durch berufsbedingte außergewöhnliche Belastungen verursacht worden sind. 
 
Welche Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) aufgenommen werden, entscheidet die Bundesregierung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Empfehlungen dieses Gremium basieren auf den neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen.
 
Für die Aufnahme in die BK-Liste muss eine Erkrankung durch besondere Einwirkungen verursacht worden sein, denen Menschen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich stärkerem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. 
 
Seit dem 01. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht wurden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsfähig sind hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom). 
 
Potenziell betroffen von dieser neuen Regelung sind Menschen, die viel im Freien arbeiten, wie zum Beispiel Bauarbeiter, Handwerker oder Seeleute. Durch ihre Tätigkeit haben sie ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als die übrige Bevölkerung. 
 
Prävention weiter verstärken
Die neue Berufskrankheit stellt Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht ja nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind.
 
Dazu Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Bei dieser Berufskrankheit wird es nicht immer einfach sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die Prävention weiter zu verstärken, um zu verhindern, dass diese Erkrankungen arbeitsbedingt entstehen."
 
 
 
Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Quelle: DGUV
 
Zum Schutz der Beschäftigten müssen hier gemeinsam mit den Arbeitgebern wirksame Lösungen zum Sonnenschutz entwickelt werden. Das kann zum Beispiel durch Arbeitszeitverlagerungen erreicht werden oder auch durch das konsequente Tragen von geeigneter Kleidung. Versicherten, bei denen ein beruflich verursachter Hautkrebs auftritt, bieten die Unfallversicherungsträger ambulante und stationäre Heilverfahren an. Hierfür stehen unter anderem auch die beiden Berufsgenossenschaftlichen Kliniken für Berufskrankheiten in Bad Reichenhall und Falkenstein zur Verfügung. Schon jetzt gibt es für die Therapie viele Möglichkeiten und im Vergleich zu anderen Tumorerkrankungen gilt der weiße Hautkrebs als gut behandelbar. Wichtig ist auch hier, die Erkrankung früh zu erkennen.
 
Vier neue Berufskrankheiten 
Neben bestimmten Formen des "weißen Hautkrebses" (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung (BK-Nr. 5103) wurden zum 1. Januar 2015 drei weitere Berufskrankheiten neu in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Es handelt sich dabei um:
  • Kehlkopfkrebs (Larynxkarzinom) durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen (BK-Nr.  1319)
  • Carpaltunnel-Syndrom durch wiederholte manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen
  • Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom) (BK-Nr. 2114) 
Die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) erfassten Berufskrankheiten finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de
  

 

 
 
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