Flash News Nr. 77/2016 | 15. Dezember

Vollversammlung des Unternehmerverbandes des Deutschen Handwerks (UDH)
 
Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich und Kammerpräsident Stephan Schwarz im Präsidium des ZDH
 
Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich ist anlässlich der Vollversammlung des Unternehmerverbandes des Deutschen Handwerks (UDH) in den Vorstand berufen worden.
In der anschließenden Vollversammlung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks wurde Thomas Dietrich in das Präsidium gewählt.
Gleichzeitig wurde Stephan Schwarz, Vorstandsmitglied des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks und Präsident der Handwerkskammer in Berlin für die Kammerseite in den Vorstand des Deutschen Handwerkskammertages und anschließend für die Kammerseite in das Präsidium des ZDH gewählt.
 
 
Damit ist sichergestellt, dass auch in den nächsten drei Jahren die Interessen des Gebäudereiniger-Handwerks in den Spitzenorganisationen des Deutschen Handwerks, erstmalig nun sogar mit zwei Repräsentanten entscheidend wahrgenommen werden können.
 
Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) wird von den Zentralfachverbänden des deutschen Handwerks gemeinsam gebildet und hat die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen, beruflichen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der ihm angehörenden Mitgliedsverbände zu vertreten.
 
Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) wird von den 53 Handwerkskammern in Deutschland gemeinsam gebildet und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten der ihm angehörenden Handwerkskammern zu vertreten. Damit ist der DHKT der Dachverband der fachübergreifenden Interessenvereinigungen des deutschen Handwerks.
 
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vertritt die Interessen von mehr als 1 Million Handwerksbetrieben in Deutschland mit über 5 Millionen Beschäftigten, rund 380.000 Auszubildenden und einem Jahresumsatz von 533 Mrd. Euro. Der ZDH dient der einheitlichen Willensbildung in allen grundsätzlichen Fragen der Handwerkspolitik und vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und anderen zentralen Behörden, der Europäischen Union (EU) und internationalen Organisationen.
 
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