Flash News Nr. 20/2012 vom 2. April 2012
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Neues aus dem VDMA:  
VDMA Industrielenkungskreis wählt Markus Asch zum Sprecher /VDMA-Infotag am 25. April zum Produktsicherheitsgesetz
 
Markus Asch: Sprecher von Blue Competence
Der VDMA hat den Industrielenkungskreis Blue Competence im Januar 2012 neu ins Leben gerufen und auf seiner konstituierenden Sitzung Mitte Januar Markus Asch, Alfred Kärcher GmbH & Co. KG, einstimmig zu seinem Sprecher gewählt.
Im Fachverband Reinigungssysteme bekleidet Markus Asch seit 2011 das Amt des Vorstandsvorsitzenden und gehörte schon seit vielen Jahren dem Vorstand Reinigungssysteme an.
 Markus Asch
 
Info-Tag
Der erste VDMA-Infotag 2012 wird ganz im Zeichen des neuen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) stehen und auch die Auswirkungen auf die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beleuchten. Das neue Gesetz muss vom Hersteller und den Wirtschaftsakteuren in der Lieferkette seit dem 1. Dezember 2011 angewendet werden.
Das neue Produktsicherheitsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Investitionsgüterbranche, denn Maschinenbauprodukte werden vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfasst. Auch wenn für Maschinen die Lex specialis Maschinenrichtlinie gilt, sind die Bestimmungen des neuen Gesetzes sehr von Interesse. Gerade bei den Gebrauchtmaschinen ist eine neue rechtliche Situation entstanden, die noch einer weiteren Klärung bedarf.
Der VDMA ist derzeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gespräch, um ein Interpretationspapier zu formulieren, das die neue Rechtslage erläutert und den Vergleich zur Rechtslage unter dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zulässt. Beim Umbau von Maschinen kann es zum erneuten Inverkehrbringen kommen, das erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hat und einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entscheidung über die Annahme eines Auftrags haben kann.
Der Begriff der „wesentlichen Veränderung", der diese Weichenstellung kennzeichnet, ist nicht mehr im neuen Gesetz enthalten. Durch die Gesetzesbegründung wird erläutert, dass sich die Rechtslage nicht geändert haben soll. Gleichwohl ist die rechtliche Verankerung dieses eingeführten Begriffes für die Praxis von entscheidender Bedeutung. Daher hat der VDMA auch hier die Initiative ergriffen, damit notwendige Maßnahmen eingeleitet werden können.
Dieser VDMA-Infotag gibt einen Überblick über die Struktur und die Bestimmungen des neuen Gesetzes. Weiterhin wird die Beziehung zum europäischen Rechtsrahmen zur Vermarktung von Produkten erläutert, der durch die Verordnung zur Akkreditierung, Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung und dem Beschluss 768/2008 gebildet wird. Der Beschluss enthält im Wesentlichen Musterbestimmungen für künftige Rechtsakte zur Vermarktung von Produkten und für die Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften zur CE-Kennzeichnung. Die Veranstaltung wird exklusiv für VDMA-Mitglieder durchgeführt. Die Tagungspauschale beträgt 180,- Euro zzgl. MwSt. Enthalten sind Mittagessen, Getränke und Tagungsunterlagen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 

 
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