Flash News Nr. 51/2015 vom 25. August 2015


C-PG 130.2 X-tra, D-PG 130.4 X-tra und D-PG 140.4
Stellungnahme von Nilfisk
 
Mit Pressemitteilung vom 4. August 2015 hat die Alfred Kärcher GmbH & Co.KG über eine einstweilige Verfügung berichtet, die das Landgericht Hamburg gegen bestimmte Nilfisk Hochdruckreiniger erlassen hat. Nach Ansicht des Landgerichts entsprachen die betroffenen Produkte C-PG 130.2 X-tra, D-PG 130.4 X-tra und D-PG 140.4 nicht den rechtlichen Vorgaben für die elektromagnetische Verträglichkeit solcher Geräte.
Bereits vor Erlass der einstweiligen Verfügung hatte Nilfisk die Produktion der betroffenen Geräte umgestellt. Die seit dieser Zeit ausgelieferten Geräte sind von dem international anerkannten Prüflabor Intertek umfassend getestet worden. Dabei hat sich bestätigt, dass die Geräte den gesetzlichen Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit vollumfänglich entsprechen. Die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur hat dies inzwischen ebenfalls auch für ein repräsentatives Gerät bestätigt.  
 
Vor diesem Hintergrund ist Nilfisk der festen Überzeugung, dass die nunmehr auf den Markt gebrachten Geräte in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und insbesondere unter Einhaltung der Grenzwerte für die elektromagnetische Verträglichkeit verkauft und verwendet werden können.
 
Abgesehen von der Umstellung der Produktion der betroffenen Geräte wird Nilfisk gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Rechtsmittel einlegen. Nilfisk ist angesichts der positiven Prüfergebnisse so wie der Bestätigung durch die Bundesnetzagentur in Bezug auf das weitere Verfahren sehr zuversichtlich. 
 
Selbstverständlich wird sich Nilfisk als einer der auf dem Markt für Hochdruckreiniger führenden Unternehmen von den juristischen Schritten Kärchers nicht davon abbringen lassen, auch in Zukunft innovativ tätig zu sein. Professionelle Anwender und Verbraucher kennen Nilfisk als ebenso verantwortungsbewusstes wie technologisch führendes Unternehmen. Daran werden auch die aus Sicht von Nilfisk unnötigen und marktstörenden Gerichtsverfahren nichts ändern.


Einstweilige Verfügung gegen Nilfisk: Erfolg für Kärcher vor Landgericht Hamburg
 
Das Landgericht Hamburg hat den Verkauf einiger neuer Hochdruckreiniger des dänischen Herstellers Nilfisk A/S in Deutschland untersagt, da sie EU-Grenzwerte zur elektromagnetischen Verträglichkeit verletzen. Die Alfred Kärcher Vertriebs-GmbH hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb dieser Modelle beantragt und Recht bekommen. Für jeden Verstoß droht Nilfisk unter anderem ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Gegenstand des Verfahrens waren um den letzten Jahreswechsel in China hergestellte Hochdruckreiniger der Modelle C-PG 130.2 X-tra, D-PG 130.4 X-tra und D-PG 140.4 X-tra: In der diesen Geräten beigefügten Konformitätserklärung gibt Nilfisk an, die Europäischen Normen 55014-1:2006+A1:2009+A2:2011 und 61000-3-2:2006+A1:2009+A2:2009 einzuhalten. Sowohl im Auftrag von Kärcher bei einem VDE-Prüflabor als auch von Kärcher selbst durchgeführte Tests belegen, dass die Grenzwerte dieser beiden Normen nicht eingehalten, sondern zum Teil massiv überschritten wurden. Nilfisk hat in diesem Verfahren unter anderem behauptet, bereits Änderungen an den Produkten vorgenommen zu haben, so dass die Grenzwerte nunmehr eingehalten würden. Ob die aktuell von Nilfisk in Deutschland ausgelieferten Hochdruckreiniger tatsächlich geändert wurden und ob sie die Grenzwerte einhalten, wurde bislang nicht beurteilt. 
 
Gegen das landgerichtliche Urteil, bei dem es sich um eine vorläufige Regelung handelt, kann Nilfisk vor dem Oberlandesgericht Hamburg in Berufung gehen. Darüber hinaus kann Nilfisk beantragen, dass die Angelegenheit in einem Hauptsacheprozess geklärt wird. Kärcher ist davon überzeugt, dass sich das landgerichtliche Verbot auch in einem etwaigen Berufungsverfahren oder in einem Hauptsacheprozess als berechtigt erweisen wird.
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