„Das Gebäudereiniger-Handwerk hat sich in der Debatte um gesetzliche Lohnuntergrenzen ordnungspolitisch von Beginn an für einen bundeseinheitlichen Mindestlohn ausgesprochen – allerdings unter der Prämisse klarer Spielregeln und eines eindeutigen Mandats einer unabhängigen Kommission“, erklärt Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).
Der Kabinettsbeschluss weiche "von diesen Spielregeln bedauerlicherweise ab“, die sich die Politik mit Union und SPD in der Bundesregierung 2014 selbst gegeben habe, so Dietrich weiter. Dass politische Mandatsträger und nicht die Mindestlohnkommission den gesetzlichen Mindestlohn festlegten, sei eine „zutiefst schädliche Zäsur für die Tarifautonomie in Deutschland.“ „Fatal“ sei zudem der Vertrauensverlust: denn, „wenn die Politik einmal politische Mindestlöhne beschließt, besteht die Gefahr, dass wir diesen Überbietungswettbewerb künftig alle vier Jahre vor der Bundestagswahl wieder erleben.“
Die Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk sind zurzeit 18 Prozent über gesetzlichem Mindestlohn. Die Einstiegslöhne im Gebäudereiniger-Handwerk heben sich mit zurzeit 11,55 Euro deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro ab. Die Differenz beträgt nahezu 18 Prozent. Für 2023 hatten die IG BAU und der BIV bereits einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn von 12 Euro beschlossen. Aufgrund des politischen Eingriffs der Ampel-Regierung muss nun im Gebäudereiniger-Handwerk das bewährte tarifliche Mindestlohnsystem überdacht werden.