Die Punkte des BIV im Einzelnen:
• Minijobs sind nicht der Wunsch der Arbeitgeber. Für die Unternehmen ist ihr Einsatz die unflexibelste sowie teuerste (30 Prozent pauschale Arbeitgeberabgabe) Beschäftigungsform.
• Minijobs widersprechen der Akzeptanz von steigenden Tariflöhnen. In unserer Branche arbeiten mehr als 100.000 Minijobber an der 450-Euro-Grenze. Sie alle sind von tariflichen Lohnerhöhungen abgeschnitten (seit 1.1.2019: 10,56 Euro/West, 10,05 Euro/Ost, bis Ende 2020: 10,80 Euro bundesweit).
• Diese Minijobber entscheiden sich aufgrund steigender Tariflöhne statt für mehr Geld für wenige Minuten mehr Freizeit pro Tag.
• Flexibilität für die Unternehmen ist damit ausgeschlossen. Im Gegenteil, es bedeutet massive Bürokratie, Arbeitsverträge müssen zu Tausenden angepasst werden.
• Minijobs verhindern, dass Beschäftigte in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln wollen. Schon gar nicht, wenn Steuerklasse 5, in der vor allem Frauen arbeiten, noch mehr Abzüge bedeutet.
„All diese Argumente sprechen dafür, dass die Große Koalition die Abschaffung der Minijobs auf die Agenda setzen muss“, so Dietrich weiter und fordert eine Anhebung auf 500 Euro: „Solange die Politik allerdings Minijobs privilegiert, müssen praktikable Lösungen her – das bedeutet die Anhebung der 450-Euro-Grenze auf 500 Euro. Damit kämen alle Beschäftigten in den Genuss von höheren Löhnen und die Betriebe würden unsinnige Arbeitszeitverkürzungen vermeiden. Politisches Nichtstun und Aussitzen des Problems hilft jedenfalls keinem weiter.“
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