Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz zu ermitteln. Der schnellstmöglichen Anpassung bzw. Ergänzung dieser Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen im betrieblichen Alltag kommt hinsichtlich der Risiken durch den Coronavirus eine ganz besondere Bedeutung zu. Die neue Kurz-Handlungshilfe der BG BAU unterstützt die Unternehmen dabei, die Gefährdungen für Beschäftigte in Bezug auf biologische Gefährdungen durch das Coronavirus zu erfassen und zu dokumentieren. Sie schlägt außerdem grundlegende Maßnahmen vor, die Risiken zu minimieren.
Deutlich stärker betroffen von der sich ausbreitenden Corona-Epidemie sind Mitgliedsbetriebe und Beschäftigte der Reinigungsbranche. Wie können sich die Beschäftigten vor einer Infektion schützen und was können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tun? Die BG BAU hat dazu eine neue Handlungshilfe mit wichtigen Hinweisen zusammengestellt.
Medien zum Download
Alle Medien sind digital am Bildschirm ausfüllbar.
Weitere Beratungsangebote der BG Bau
Die kostenfreie Servicehotline erreichen Sie unter der Tel.: 0800 3799100
Die bundesweit einheitliche und gebührenfreie Präventionshotline erreichen Sie unter der Tel.: 0800 8020100. Hier können Sie sich über besondere Gefahrensituationen bei der Arbeit informieren.