Ergonomie News Nr. 42/2020 | 23. April

 
 
Unverständnis über das uneinheitliche Vorgehen der Länder
 
Breite Mehrheit befürwortet die Maskenpflicht 
 
Fast neun von zehn Bundesbürgern (88 Prozent) befürworten die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Maskenpflicht im öffentlichen Raum. 56 Prozent sind für eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie Verkehrsmitteln, Geschäften oder am Arbeitsplatz. Und 32 Prozent fordern sogar eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Nur 11 Prozent lehnen eine Maskenpflicht generell ab. Das hat eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 14 Jahren ergeben, die am 21. und 22. April 2020 durchgeführt wurde.
 
„Es gibt einen breiten Konsens in der Bevölkerung für die Maskenpflicht“, sagte Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). „Zwar ist der tatsächliche Nutzen wissenschaftlich noch nicht eindeutig nachgewiesen. Klar scheint aber: Selbst einfache Stoffmasken können andere schützen. Trägt jeder eine Maske, sind alle besser geschützt.“ Der TÜV-Verband empfiehlt das Tragen von Masken in öffentlichen Bereichen mit viel Publikumsverkehr wie Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen oder am Arbeitsplatz. Das sei auch ein Gebot des Arbeitsschutzes. „Die Arbeitgeber bereiten sich jetzt auf die Zeit nach dem Lockdown vor“, sagte Bühler. „Neben Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen ist das Tragen eines Mundschutzes eine wichtige Maßnahme für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.“
 
Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS), auch OP-Maske genannt, schützt in erster Linie andere Mitmenschen. Foto: Mika Baumeister
 
Laut Umfrage wünschen sich vier von fünf Befragten (80 Prozent) bundesweit einheitliche Regelungen für das Tragen von Schutzmasken. „Während die grundsätzliche Entscheidung der Bundesländer zum Tragen von Masken von der Bevölkerung befürwortet wird, herrscht großes Unverständnis über das uneinheitliche Vorgehen der Länder. Derzeit entsteht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen“, sagte Bühler. „Nach dem Hin und Her um den Nutzen von Masken sollten jetzt einheitliche Regelungen in allen Bundesländern gelten.“
 
Hinweise des TÜV-Verbands zum selbstgenähten Mundschutz
  • Verwendung: Vor dem Aufziehen und Abnehmen der Maske sollte man sich jeweils die Hände waschen. Um zu vermeiden, dass Viren von den Händen ins Gesicht oder an die Maske gelangen, sollte man sich während des Tragens nicht ins Gesicht fassen. Die Maske hauptsächlich an den Schlaufen greifen, um diese an- und auszuziehen. Nach jedem Einsatz sollten Stoffmasken bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Eine Alternative ist heißes Bügeln.
     
  • Passform: Die Maske funktioniert nur, wenn sie optimal passt. Enganliegend an Nase und Wangen umschließt sie das Gesicht bis unter das Kinn. Schlaufen um die Ohren oder den Hinterkopf sowie den Nacken halten die Maske an Ort und Stelle.
     
  • Stoff: Vlies, Baumwolle oder Halbleinen eignen sich am besten. Sie verfügen über eine feste Struktur und hohe Saugkraft, sie fusseln nicht, fühlen sich angenehm an und sind strapazierfähig. Stoffe sollten vor der Verwendung mehrmals gewaschen werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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